ADR-Abfrage / UN 1593

UN 1593 – DICHLORMETHAN

ADR-Angaben zu UN 1593 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 6.1, Gefahrnummer 60 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.

UN 1593

ADR (Straße)

  • 6.1
Klassifizierung
BenennungDICHLORMETHAN
Klasse6.1
KlassifizierungscodeT1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel6.1
Gefahrnummer60
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC03; LP01; R001
Sondervorschriften für die Verpackung (9a)B8
Zusammenpackung (9b)MP19
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T7
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP2
Tankcodierung (12)L4BH
Sondervorschriften für Tanks (13)TU15; TE19
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)AT
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(E)
Versandstücke (16)V12
Be-/Entladen, Handhabung (18)CV13; CV28
Betrieb (19)S9
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)516
SV 516

UN 1912 Methylchlorid und Dichlormethan, Gemisch, ist ein Stoff der Klasse 2.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

BenennungDICHLORMETHAN
Klasse6.1
KlassifizierungscodeT1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel6.1
Gefahrnummer60
Sondervorschriften (6)516
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC03; LP01; R001
Sondervorschriften für die Verpackung (9a)B8
Zusammenpackung (9b)MP19
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T7
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP2
Tankcodierung (12)L4BH
Sondervorschriften für Tanks (13)TU15
Beförderungskategorie2
Versandstücke (16)W12
Be-/Entladen, Handhabung (18)CW13; CW28; CW31
ExpressgutCE8
SV 516

UN 1912 Methylchlorid und Dichlormethan, Gemisch, ist ein Stoff der Klasse 2.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

BenennungDICHLORMETHAN
Klasse6.1
KlassifizierungscodeT1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel6.1
Sondervorschriften (6)516; 802
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Erforderliche AusrüstungPP; EP; TOX; A
LüftungVE02
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 516

UN 1912 Methylchlorid und Dichlormethan, Gemisch, ist ein Stoff der Klasse 2.

SV 802

Siehe 7.1.4.10. ____ 7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln 7.1.4.10.1 Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei einem gefährlichen Gut die Sondervorschrift 802 angegeben ist, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln ergriffen werden: Versandstücke sowie ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), mit Zetteln nach Muster 6.1 oder 6.2 oder solche mit Zetteln nach Muster 9, die Güter der Klasse 9 UN-Nummern 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, dürfen in Laderäumen, in Containern und an Belade-, Entlade- und Umladestellen nicht mit Versandstücken, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel enthalten, übereinander gestapelt werden oder in deren unmittelbarer Nähe verladen werden. Werden diese Versandstücke mit den genannten Zetteln in unmittelbarer Nähe von Versandstücken verladen, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel enthalten, müssen sie von diesen getrennt sein: a) durch vollwandige Trennwände. Diese Trennwände müssen so hoch sein wie die Versandstücke mit oben genannten Zetteln, oder b) durch Versandstücke, die nicht mit Zetteln nach Muster 6.1, 6.2 oder 9 versehen sind oder mit Zetteln nach Muster 9 versehen sind, aber die keine Güter der Klasse 9 UN-Nummer 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, oder c) durch einen Abstand von mindestens 0,80 m, es sei denn, Versandstücke mit diesen Zetteln sind zusätzlich verpackt oder vollständig abgedeckt (z.B. durch Folie, Stülpkarton oder sonstige Maßnahmen).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungDICHLORMETHAN
Klasse6.1
VerpackungsgruppeIII
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; LP01
IBC-Anweisungen und SondervorschriftenIBC03; B8
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T7
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP2
EmSF-A; S-A
StaukategorieA
TrenngruppeSGG10

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungDichloromethane
Klasse6.1
GefahrzettelToxic
VerpackungsgruppeIII
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug655
Höchstmenge Passagierflugzeug60 L
Verpackungsanweisung begrenzte Menge (Y)Y642
Höchstmenge begrenzte Menge (Y)2 L
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug663
Höchstmenge Frachtflugzeug220 L
ERG-Code6L

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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