ADR-Abfrage / UN 3291
UN 3291 – KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
ADR-Angaben zu UN 3291 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 6.2, Gefahrnummer 606 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel. Für diese UN-Nummer gibt es 2 Einträge, alle sind unten aufgeführt.
UN 3291
ADR (Straße)
- 6.2
Variante 1
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Verpackungsgruppe | – |
| Gefahrzettel | 6.2 |
| Gefahrnummer | 606 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
|---|---|
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P621; IBC620; LP621 |
|---|---|
| Zusammenpackung (9b) | MP6 |
| Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10) | BK2 |
|---|---|
| Tankcodierung (12) | S4AH; L4BH |
| Sondervorschriften für Tanks (13) | TU15; TE19 |
| Fahrzeug für Tankbeförderung (14) | AT |
| Beförderungskategorie | 2 |
|---|---|
| Tunnelcode | (-) |
| Versandstücke (16) | V1 |
| Lose Schüttung (17) | VC3 |
| Be-/Entladen, Handhabung (18) | CV13; CV25; CV28 |
| Betrieb (19) | S3 |
| Sondervorschriften (6) | 565 |
|---|
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
- 6.2
- 2.2
Variante 2
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Verpackungsgruppe | – |
| Gefahrzettel | 6.2+2.2 |
| Gefahrnummer | – |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
|---|---|
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P621; IBC620; LP621 |
|---|---|
| Zusammenpackung (9b) | MP6 |
| Beförderungskategorie | 2 |
|---|---|
| Tunnelcode | (-) |
| Versandstücke (16) | V1 |
| Be-/Entladen, Handhabung (18) | CV13; CV25; CV28 |
| Betrieb (19) | S3 |
| Sondervorschriften (6) | 565 |
|---|
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
RID (Schiene)
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Gefahrzettel | 6.2 |
| Gefahrnummer | 606 |
| Sondervorschriften (6) | 565 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P621; IBC620; LP621 |
| Zusammenpackung (9b) | MP6 |
| Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10) | BK2 |
| Beförderungskategorie | 2 |
| Versandstücke (16) | W9 |
| Lose Schüttung (17) | VC3 |
| Be-/Entladen, Handhabung (18) | CW13; CW18; CW28 |
| Expressgut | CE14 |
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Gefahrzettel | 6.2; 2.2 |
| Gefahrnummer | 606 |
| Sondervorschriften (6) | 565 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P621; IBC620; LP621 |
| Zusammenpackung (9b) | MP6 |
| Beförderungskategorie | 2 |
| Versandstücke (16) | W9 |
| Be-/Entladen, Handhabung (18) | CW13; CW18; CW28 |
| Expressgut | CE14 |
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
ADN (Binnenschiff)
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Gefahrzettel | 6.2 |
| Sondervorschriften (6) | 565; 802 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Erforderliche Ausrüstung | PP |
| Anzahl Kegel/Blaulichter | 0 |
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
SV 802
Siehe 7.1.4.10. ____ 7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln 7.1.4.10.1 Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei einem gefährlichen Gut die Sondervorschrift 802 angegeben ist, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln ergriffen werden: Versandstücke sowie ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), mit Zetteln nach Muster 6.1 oder 6.2 oder solche mit Zetteln nach Muster 9, die Güter der Klasse 9 UN-Nummern 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, dürfen in Laderäumen, in Containern und an Belade-, Entlade- und Umladestellen nicht mit Versandstücken, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel enthalten, übereinander gestapelt werden oder in deren unmittelbarer Nähe verladen werden. Werden diese Versandstücke mit den genannten Zetteln in unmittelbarer Nähe von Versandstücken verladen, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel enthalten, müssen sie von diesen getrennt sein: a) durch vollwandige Trennwände. Diese Trennwände müssen so hoch sein wie die Versandstücke mit oben genannten Zetteln, oder b) durch Versandstücke, die nicht mit Zetteln nach Muster 6.1, 6.2 oder 9 versehen sind oder mit Zetteln nach Muster 9 versehen sind, aber die keine Güter der Klasse 9 UN-Nummer 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, oder c) durch einen Abstand von mindestens 0,80 m, es sei denn, Versandstücke mit diesen Zetteln sind zusätzlich verpackt oder vollständig abgedeckt (z.B. durch Folie, Stülpkarton oder sonstige Maßnahmen).
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Klassifizierungscode | I3 |
| Gefahrzettel | 6.2; 2.2 |
| Sondervorschriften (6) | 565; 802 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Erforderliche Ausrüstung | PP |
| Anzahl Kegel/Blaulichter | 0 |
SV 565
Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
SV 802
Siehe 7.1.4.10. ____ 7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln 7.1.4.10.1 Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei einem gefährlichen Gut die Sondervorschrift 802 angegeben ist, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln ergriffen werden: Versandstücke sowie ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), mit Zetteln nach Muster 6.1 oder 6.2 oder solche mit Zetteln nach Muster 9, die Güter der Klasse 9 UN-Nummern 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, dürfen in Laderäumen, in Containern und an Belade-, Entlade- und Umladestellen nicht mit Versandstücken, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel enthalten, übereinander gestapelt werden oder in deren unmittelbarer Nähe verladen werden. Werden diese Versandstücke mit den genannten Zetteln in unmittelbarer Nähe von Versandstücken verladen, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel enthalten, müssen sie von diesen getrennt sein: a) durch vollwandige Trennwände. Diese Trennwände müssen so hoch sein wie die Versandstücke mit oben genannten Zetteln, oder b) durch Versandstücke, die nicht mit Zetteln nach Muster 6.1, 6.2 oder 9 versehen sind oder mit Zetteln nach Muster 9 versehen sind, aber die keine Güter der Klasse 9 UN-Nummer 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, oder c) durch einen Abstand von mindestens 0,80 m, es sei denn, Versandstücke mit diesen Zetteln sind zusätzlich verpackt oder vollständig abgedeckt (z.B. durch Folie, Stülpkarton oder sonstige Maßnahmen).
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
IMDG (See)
| Benennung | KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 0 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P621; LP621 |
| IBC-Anweisungen und Sondervorschriften | IBC620 |
| Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10) | BK2 |
| EmS | F-A; S-T |
| Stauung | SW28 |
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)
ICAO (Luft)
Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.
| Benennung | Regulated medical waste, n.o.s. / Medical waste, n.o.s. / Biomedical waste, n.o.s. / Clinical waste, unspecified, n.o.s. |
|---|---|
| Klasse | 6.2 |
| Gefahrzettel | Infectious |
| Sondervorschriften (6) | A117 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisung Passagierflugzeug | 621 |
| Höchstmenge Passagierflugzeug | No limit |
| Verpackungsanweisung Frachtflugzeug | 621 |
| Höchstmenge Frachtflugzeug | No limit |
| ERG-Code | 11L |
SV A117
Wastes containing category A infectious substances must be assigned to UN 2814, UN 2900 or UN 3549, as applicable. Wastes transported under UN 3291 are wastes containing infectious substances in Category B or wastes that are reasonably believed to have a low probability of containing infectious substances. Decontaminated wastes which previously contained infectious substances may be considered as not subject to these Instructions unless the criteria of another class or division are met.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)
Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.