ADR-Abfrage / UN 3291

UN 3291 – KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.

ADR-Angaben zu UN 3291 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 6.2, Gefahrnummer 606 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel. Für diese UN-Nummer gibt es 2 Einträge, alle sind unten aufgeführt.

UN 3291

ADR (Straße)

  • 6.2

Variante 1

Klassifizierung
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel6.2
Gefahrnummer606
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P621; IBC620; LP621
Zusammenpackung (9b)MP6
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)BK2
Tankcodierung (12)S4AH; L4BH
Sondervorschriften für Tanks (13)TU15; TE19
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)AT
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(-)
Versandstücke (16)V1
Lose Schüttung (17)VC3
Be-/Entladen, Handhabung (18)CV13; CV25; CV28
Betrieb (19)S3
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)565
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

  • 6.2
  • 2.2

Variante 2

Klassifizierung
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff oder ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G., in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel6.2+2.2
Gefahrnummer–
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P621; IBC620; LP621
Zusammenpackung (9b)MP6
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(-)
Versandstücke (16)V1
Be-/Entladen, Handhabung (18)CV13; CV25; CV28
Betrieb (19)S3
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)565
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

Variante 1
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Gefahrzettel6.2
Gefahrnummer606
Sondervorschriften (6)565
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P621; IBC620; LP621
Zusammenpackung (9b)MP6
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)BK2
Beförderungskategorie2
Versandstücke (16)W9
Lose Schüttung (17)VC3
Be-/Entladen, Handhabung (18)CW13; CW18; CW28
ExpressgutCE14
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

Variante 2
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Gefahrzettel6.2; 2.2
Gefahrnummer606
Sondervorschriften (6)565
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P621; IBC620; LP621
Zusammenpackung (9b)MP6
Beförderungskategorie2
Versandstücke (16)W9
Be-/Entladen, Handhabung (18)CW13; CW18; CW28
ExpressgutCE14
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

Variante 1
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Gefahrzettel6.2
Sondervorschriften (6)565; 802
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Erforderliche AusrüstungPP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

SV 802

Siehe 7.1.4.10. ____ 7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln 7.1.4.10.1 Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei einem gefährlichen Gut die Sondervorschrift 802 angegeben ist, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln ergriffen werden: Versandstücke sowie ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), mit Zetteln nach Muster 6.1 oder 6.2 oder solche mit Zetteln nach Muster 9, die Güter der Klasse 9 UN-Nummern 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, dürfen in Laderäumen, in Containern und an Belade-, Entlade- und Umladestellen nicht mit Versandstücken, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel enthalten, übereinander gestapelt werden oder in deren unmittelbarer Nähe verladen werden. Werden diese Versandstücke mit den genannten Zetteln in unmittelbarer Nähe von Versandstücken verladen, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel enthalten, müssen sie von diesen getrennt sein: a) durch vollwandige Trennwände. Diese Trennwände müssen so hoch sein wie die Versandstücke mit oben genannten Zetteln, oder b) durch Versandstücke, die nicht mit Zetteln nach Muster 6.1, 6.2 oder 9 versehen sind oder mit Zetteln nach Muster 9 versehen sind, aber die keine Güter der Klasse 9 UN-Nummer 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, oder c) durch einen Abstand von mindestens 0,80 m, es sei denn, Versandstücke mit diesen Zetteln sind zusätzlich verpackt oder vollständig abgedeckt (z.B. durch Folie, Stülpkarton oder sonstige Maßnahmen).

Variante 2
BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Klasse6.2
KlassifizierungscodeI3
Gefahrzettel6.2; 2.2
Sondervorschriften (6)565; 802
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Erforderliche AusrüstungPP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 565

Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher/tierärztlicher Behandlung von Menschen/Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.

SV 802

Siehe 7.1.4.10. ____ 7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln 7.1.4.10.1 Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei einem gefährlichen Gut die Sondervorschrift 802 angegeben ist, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln ergriffen werden: Versandstücke sowie ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), mit Zetteln nach Muster 6.1 oder 6.2 oder solche mit Zetteln nach Muster 9, die Güter der Klasse 9 UN-Nummern 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, dürfen in Laderäumen, in Containern und an Belade-, Entlade- und Umladestellen nicht mit Versandstücken, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel enthalten, übereinander gestapelt werden oder in deren unmittelbarer Nähe verladen werden. Werden diese Versandstücke mit den genannten Zetteln in unmittelbarer Nähe von Versandstücken verladen, von denen bekannt ist, dass sie Nahrungs-, Genuss- oder Futtermittel enthalten, müssen sie von diesen getrennt sein: a) durch vollwandige Trennwände. Diese Trennwände müssen so hoch sein wie die Versandstücke mit oben genannten Zetteln, oder b) durch Versandstücke, die nicht mit Zetteln nach Muster 6.1, 6.2 oder 9 versehen sind oder mit Zetteln nach Muster 9 versehen sind, aber die keine Güter der Klasse 9 UN-Nummer 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 oder 3245 enthalten, oder c) durch einen Abstand von mindestens 0,80 m, es sei denn, Versandstücke mit diesen Zetteln sind zusätzlich verpackt oder vollständig abgedeckt (z.B. durch Folie, Stülpkarton oder sonstige Maßnahmen).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungKLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. / ( BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. / UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
Klasse6.2
Begrenzte Menge (LQ)0
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P621; LP621
IBC-Anweisungen und SondervorschriftenIBC620
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)BK2
EmSF-A; S-T
StauungSW28

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungRegulated medical waste, n.o.s. / Medical waste, n.o.s. / Biomedical waste, n.o.s. / Clinical waste, unspecified, n.o.s.
Klasse6.2
GefahrzettelInfectious
Sondervorschriften (6)A117
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug621
Höchstmenge PassagierflugzeugNo limit
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug621
Höchstmenge FrachtflugzeugNo limit
ERG-Code11L
SV A117

Wastes containing category A infectious substances must be assigned to UN 2814, UN 2900 or UN 3549, as applicable. Wastes transported under UN 3291 are wastes containing infectious substances in Category B or wastes that are reasonably believed to have a low probability of containing infectious substances. Decontaminated wastes which previously contained infectious substances may be considered as not subject to these Instructions unless the criteria of another class or division are met.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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