ADR-Abfrage / UN 3269

UN 3269 – POLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME, flüssiges Grundprodukt

ADR-Angaben zu UN 3269 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 3. Für diese UN-Nummer gibt es 2 Einträge, alle sind unten aufgeführt.

UN 3269

ADR (Straße)

  • 3

Variante 1

Klassifizierung
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME, flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer–
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P302; R001
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(E)
Betrieb (19)S2; S20
Hochgefährliche Güter (1.10.3)
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)236; 340
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

  • 3

Variante 2

Klassifizierung
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME, flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer–
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P302; R001
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(E)
Betrieb (19)S2
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)236; 340
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

Variante 1
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Verpackungsanweisungen (8)P302; R001
Beförderungskategorie2
ExpressgutCE7
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Variante 2
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer30
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Verpackungsanweisungen (8)P302; R001
Beförderungskategorie3
ExpressgutCE4
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Variante 3
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt (viskos gemäß 2.2.3.1.4)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Verpackungsanweisungen (8)P302; R001
Beförderungskategorie3
ExpressgutCE4
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

Variante 1
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Erforderliche AusrüstungPP; EX; A
LüftungVE01
Anzahl Kegel/Blaulichter1
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Variante 2
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)siehe SV 340
Erforderliche AusrüstungPP; EX; A
LüftungVE01
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7b nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

Variante 1
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
VerpackungsgruppeII
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)See SP340
Verpackungsanweisungen (8)P302
EmSF-E; S-D
StaukategorieB
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen oder Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Spalte 7b der Gefahrgutliste festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Spalte 7b der Gefahrgutliste nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E2 zugeordnet (siehe 3.5.1.2).

Variante 2
BenennungPOLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME flüssiges Grundprodukt
Klasse3
VerpackungsgruppeIII
Sondervorschriften (6)236; 340
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)See SP340
Verpackungsanweisungen (8)P302
EmSF-E; S-D
StaukategorieA
SV 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SV 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen oder Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Spalte 7b der Gefahrgutliste festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Spalte 7b der Gefahrgutliste nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E2 zugeordnet (siehe 3.5.1.2).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

Variante 1
BenennungPolyester resin kit liquid base material
Klasse3
GefahrzettelLiquid flammable
VerpackungsgruppeII
Sondervorschriften (6)A66; A163
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug370
Höchstmenge Passagierflugzeug5 kg
Verpackungsanweisung begrenzte Menge (Y)Y370
Höchstmenge begrenzte Menge (Y)1 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug370
Höchstmenge Frachtflugzeug5 kg
ERG-Code3L
SV A66

Polyester resin kits consist of two components: a base material (either Class 3 or Division 4.1, Packing Group II or III) and an activator (organic peroxide). The organic peroxide must be type D, E or F, not requiring temperature control. The packing group must be Packing Group II or III, according to the criteria for either Class 3 or Division 4.1, as appropriate, applied to the base material.

SV A163

Chemical kits, first aid kits and polyester resin kits containing dangerous goods in inner packagings which do not exceed the quantity limits for excepted quantities applicable to individual substances as specified in column 9 of Table 3-1 may be transported in accordance with 3;5. Division 5.2 substances, although not individually authorized as excepted quantities in Table 3-1, are permitted in such kits and are assigned Code E2 (see 5.1.2).

Variante 2
BenennungPolyester resin kit liquid base material
Klasse3
GefahrzettelLiquid flammable
VerpackungsgruppeIII
Sondervorschriften (6)A66; A163
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug370
Höchstmenge Passagierflugzeug10 kg
Verpackungsanweisung begrenzte Menge (Y)Y370
Höchstmenge begrenzte Menge (Y)5 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug370
Höchstmenge Frachtflugzeug10 kg
ERG-Code3L
SV A66

Polyester resin kits consist of two components: a base material (either Class 3 or Division 4.1, Packing Group II or III) and an activator (organic peroxide). The organic peroxide must be type D, E or F, not requiring temperature control. The packing group must be Packing Group II or III, according to the criteria for either Class 3 or Division 4.1, as appropriate, applied to the base material.

SV A163

Chemical kits, first aid kits and polyester resin kits containing dangerous goods in inner packagings which do not exceed the quantity limits for excepted quantities applicable to individual substances as specified in column 9 of Table 3-1 may be transported in accordance with 3;5. Division 5.2 substances, although not individually authorized as excepted quantities in Table 3-1, are permitted in such kits and are assigned Code E2 (see 5.1.2).

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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