ADR-Abfrage / UN 1197

UN 1197 – EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)

ADR-Angaben zu UN 1197 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 3, Gefahrnummer 33 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel. Für diese UN-Nummer gibt es 5 Einträge, alle sind unten aufgeführt.

UN 1197

ADR (Straße)

  • 3

Variante 1

Klassifizierung
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001
Zusammenpackung (9b)MP19
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T4
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1; TP8
Tankcodierung (12)L1,5BN
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)FL
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(D/E)
Betrieb (19)S2; S20
Hochgefährliche Güter (1.10.3)
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)3000
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)601; 640C
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

  • 3

Variante 2

Klassifizierung
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC02; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T4
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1; TP8
Tankcodierung (12)LGBF
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)FL
Beförderung
Beförderungskategorie2
Tunnelcode(D/E)
Betrieb (19)S2; S20
Hochgefährliche Güter (1.10.3)
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)3000
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)601; 640D
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

  • 3

Variante 3

Klassifizierung
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer30
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC03; LP01; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T2
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1
Tankcodierung (12)LGBF
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)FL
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(D/E)
Versandstücke (16)V12
Betrieb (19)S2
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)601
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

  • 3

Variante 4

Klassifizierung
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer–
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(E)
Betrieb (19)S2
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)601
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

  • 3

Variante 5

Klassifizierung
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer–
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC02; R001
Sondervorschriften für die Verpackung (9a)BB4
Zusammenpackung (9b)MP19
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(E)
Betrieb (19)S2
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)601
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

Variante 1
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)601; 640C
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackungsanweisungen (8)P001
Zusammenpackung (9b)MP19
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T4
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1; TP8
Tankcodierung (12)L1,5BN
Beförderungskategorie2
ExpressgutCE7
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)3000
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.

Variante 2
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)601; 640D
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC02; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T4
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1; TP8
Tankcodierung (12)LGBF
Beförderungskategorie2
ExpressgutCE7
Grenzmenge Tank (1.10.3.1.2)3000
Grenzmenge lose Schüttung (1.10.3.1.2)a)
Grenzmenge Versandstücke (1.10.3.1.2)b)
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.

Variante 3
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer30
Sondervorschriften (6)601
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC03; LP01; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T2
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1
Tankcodierung (12)LGBF
Beförderungskategorie3
Versandstücke (16)W12
ExpressgutCE4
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.

Variante 4
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)601
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; R001
Zusammenpackung (9b)MP19
Beförderungskategorie3
ExpressgutCE4
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.

Variante 5
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Gefahrnummer33
Sondervorschriften (6)601
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; IBC02; R001
Sondervorschriften für die Verpackung (9a)BB4
Zusammenpackung (9b)MP19
Beförderungskategorie3
ExpressgutCE4
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

Variante 1
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Sondervorschriften (6)601; 640C
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Erforderliche AusrüstungPP; EX; A
LüftungVE01
Anzahl Kegel/Blaulichter1
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADN.

Variante 2
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeII
Gefahrzettel3
Sondervorschriften (6)601; 640D
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Erforderliche AusrüstungPP; EX; A
LüftungVE01
Anzahl Kegel/Blaulichter1
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADN.

Variante 3
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma / EXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa) / EXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse3
KlassifizierungscodeF1
VerpackungsgruppeIII
Gefahrzettel3
Sondervorschriften (6)601
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Erforderliche AusrüstungPP; EX; A
LüftungVE01
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADN.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

Variante 1
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma
Klasse3
VerpackungsgruppeII
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackungsanweisungen (8)P001
IBC-Anweisungen und SondervorschriftenIBC02
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T4
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1; TP8
EmSF-E; S-D
StaukategorieB
Variante 2
BenennungEXTRAKTE, FLÜSSIG für Geschmack oder Aroma
Klasse3
VerpackungsgruppeIII
Sondervorschriften (6)223; 955
Begrenzte Menge (LQ)5 L
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P001; LP01
IBC-Anweisungen und SondervorschriftenIBC03
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T2
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP1
EmSF-E; S-D
StaukategorieA
SV 223

Wenn die chemischen oder physikalischen Eigenschaften eines Stoffes, auf den diese Beschreibung zutrifft, derart sind, dass er bei der Prüfung nicht die festgelegten Kriterien für die in Spalte 3 aufgeführte Klasse oder Unterklasse oder für ein andere Klasse oder Unterklasse erfüllt, unterliegt er nicht den Vorschriften dieses Codes, es sei denn, es handelt sich um einen Meeresschadstoff, auf den 2.10.3 anzuwenden ist.

SV 955

Sofern ein viskoser Stoff und seine Verpackung die Vorschriften von 2.3.2.5 erfüllt, sind die Verpackungsvorschriften von Kapitel 4.1, die Beschriftungs- und Kennzeichnungsvorschriften des Kapitels 5.2 und die Prüfvorschriften für Versandstücke des Kapitels 6.1 nicht anzuwenden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

Variante 1
BenennungExtracts, liquid for flavour or aroma
Klasse3
GefahrzettelLiquid flammable
VerpackungsgruppeII
Sondervorschriften (6)A3
Freigestellte Menge (EQ)E2
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug353
Höchstmenge Passagierflugzeug5 L
Verpackungsanweisung begrenzte Menge (Y)Y341
Höchstmenge begrenzte Menge (Y)1 L
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug364
Höchstmenge Frachtflugzeug60 L
ERG-Code3L
SV A3

If the chemical or physical properties of a substance covered by this description are such that, when tested, it does not meet the established defining criteria for the class or division listed in column 3, or any other class or division, it is not subject to these Instructions.

Variante 2
BenennungExtracts, liquid for flavour or aroma
Klasse3
GefahrzettelLiquid flammable
VerpackungsgruppeIII
Sondervorschriften (6)A3
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug355
Höchstmenge Passagierflugzeug60 L
Verpackungsanweisung begrenzte Menge (Y)Y344
Höchstmenge begrenzte Menge (Y)10 L
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug366
Höchstmenge Frachtflugzeug220 L
ERG-Code3L
SV A3

If the chemical or physical properties of a substance covered by this description are such that, when tested, it does not meet the established defining criteria for the class or division listed in column 3, or any other class or division, it is not subject to these Instructions.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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