ADR-Abfrage / UN 2794
UN 2794 – BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler
ADR-Angaben zu UN 2794 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 8, Gefahrnummer 80 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.
UN 2794
ADR (Straße)
- 8
| Benennung | BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler |
|---|---|
| Klasse | 8 |
| Klassifizierungscode | C11 |
| Verpackungsgruppe | – |
| Gefahrzettel | 8 |
| Gefahrnummer | 80 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 1 L |
|---|---|
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P801 |
|---|
| Beförderungskategorie | 3 |
|---|---|
| Tunnelcode | (E) |
| Lose Schüttung (17) | VC1; VC2; AP8 |
| Sondervorschriften (6) | 295; 598 |
|---|
SV 295
Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.
SV 598
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
RID (Schiene)
| Benennung | BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler |
|---|---|
| Klasse | 8 |
| Klassifizierungscode | C11 |
| Gefahrzettel | 8 |
| Gefahrnummer | 80 |
| Sondervorschriften (6) | 295; 598 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 1 L |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P801 |
| Beförderungskategorie | 3 |
| Lose Schüttung (17) | VC1; VC2; AP8 |
| Expressgut | CE8 |
SV 295
Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.
SV 598
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des RID: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
ADN (Binnenschiff)
| Benennung | BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler |
|---|---|
| Klasse | 8 |
| Klassifizierungscode | C11 |
| Gefahrzettel | 8 |
| Sondervorschriften (6) | 295; 598 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 1 L |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Erforderliche Ausrüstung | PP; EP |
| Anzahl Kegel/Blaulichter | 0 |
SV 295
Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.
SV 598
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADN: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)
IMDG (See)
| Benennung | BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler |
|---|---|
| Klasse | 8 |
| Sondervorschriften (6) | 295 |
| Begrenzte Menge (LQ) | 1 L |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisungen (8) | P801 |
| EmS | F-A; S-B |
| Staukategorie | A |
| Stauung | SW16 |
| Trennung | SG36; SG49 |
| Trenngruppe | SGG1 |
SV 295
Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einer Kennzeichnung und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung eine entsprechende Kennzeichnung und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)
ICAO (Luft)
Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.
| Benennung | Batteries, wet, filled with acid electric storage |
|---|---|
| Klasse | 8 |
| Gefahrzettel | Corrosive |
| Sondervorschriften (6) | A51; A183 |
| Freigestellte Menge (EQ) | E0 |
| Verpackungsanweisung Passagierflugzeug | 870 |
| Höchstmenge Passagierflugzeug | 30 kg |
| Verpackungsanweisung Frachtflugzeug | 870 |
| Höchstmenge Frachtflugzeug | 400 kg |
| ERG-Code | 8L |
SV A51
Irrespective of the limit specified in column 11 of Table 3-1, aircraft batteries up to a limit of 100 kg net mass per package may be transported. Transport in accordance with this special provision must be noted on the dangerous goods transport document. Note.- This special provision applies to UN 2794 Batteries, wet, filled with acid and UN 2795 Batteries, wet, filled with alkali only.
SV A183
Waste cells and batteries and cells or batteries being shipped for recycling or disposal are forbidden from air transport unless approved by the appropriate national authority of the State of Origin and the State of the Operator.
Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)
Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.