ADR-Abfrage / UN 2794

UN 2794 – BATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler

ADR-Angaben zu UN 2794 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 8, Gefahrnummer 80 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.

UN 2794

ADR (Straße)

  • 8
Klassifizierung
BenennungBATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel8
Gefahrnummer80
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)1 L
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P801
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(E)
Lose Schüttung (17)VC1; VC2; AP8
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)295; 598
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

BenennungBATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Gefahrzettel8
Gefahrnummer80
Sondervorschriften (6)295; 598
Begrenzte Menge (LQ)1 L
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P801
Beförderungskategorie3
Lose Schüttung (17)VC1; VC2; AP8
ExpressgutCE8
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des RID: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

BenennungBATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Gefahrzettel8
Sondervorschriften (6)295; 598
Begrenzte Menge (LQ)1 L
Freigestellte Menge (EQ)E0
Erforderliche AusrüstungPP; EP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADN: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungBATTERIEN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE elektrische Sammler
Klasse8
Sondervorschriften (6)295
Begrenzte Menge (LQ)1 L
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P801
EmSF-A; S-B
StaukategorieA
StauungSW16
TrennungSG36; SG49
TrenngruppeSGG1
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einer Kennzeichnung und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung eine entsprechende Kennzeichnung und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungBatteries, wet, filled with acid electric storage
Klasse8
GefahrzettelCorrosive
Sondervorschriften (6)A51; A183
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug870
Höchstmenge Passagierflugzeug30 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug870
Höchstmenge Frachtflugzeug400 kg
ERG-Code8L
SV A51

Irrespective of the limit specified in column 11 of Table 3-1, aircraft batteries up to a limit of 100 kg net mass per package may be transported. Transport in accordance with this special provision must be noted on the dangerous goods transport document. Note.- This special provision applies to UN 2794 Batteries, wet, filled with acid and UN 2795 Batteries, wet, filled with alkali only.

SV A183

Waste cells and batteries and cells or batteries being shipped for recycling or disposal are forbidden from air transport unless approved by the appropriate national authority of the State of Origin and the State of the Operator.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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