ADR-Abfrage / UN 1951

UN 1951 – ARGON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG

ADR-Angaben zu UN 1951 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 2, Gefahrnummer 22 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.

UN 1951

ADR (Straße)

  • 2.2
Klassifizierung
BenennungARGON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel2.2
Gefahrnummer22
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P203
Zusammenpackung (9b)MP9
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
Tankcodierung (12)RxBN
Sondervorschriften für Tanks (13)TU19; TA4; TT9
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)AT
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(C/E)
Versandstücke (16)V5
Be-/Entladen, Handhabung (18)CV9; CV11; CV36
Betrieb (19)S20
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)593
SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADR, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

BenennungARGON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Gefahrzettel2.2; (13)
Gefahrnummer22
Sondervorschriften (6)593
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P203
Zusammenpackung (9b)MP9
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
Tankcodierung (12)RxBN
Sondervorschriften für Tanks (13)TU19; TA4; TT9; TM6
Beförderungskategorie3
Versandstücke (16)W5
Be-/Entladen, Handhabung (18)CW9; CW11; CW36
ExpressgutCE2
SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des RID, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

BenennungARGON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Gefahrzettel2.2
Sondervorschriften (6)593
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Erforderliche AusrüstungPP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADN, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungARGON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2.2
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P203
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
EmSF-C; S-V
StaukategorieD

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungArgon, refrigerated liquid
Klasse2.2
GefahrzettelGas non-flammable
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug202
Höchstmenge Passagierflugzeug50 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug202
Höchstmenge Frachtflugzeug500 kg
ERG-Code2L

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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