ADR-Abfrage / UN 1977

UN 1977 – STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG

ADR-Angaben zu UN 1977 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 2, Gefahrnummer 22 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.

UN 1977

ADR (Straße)

Unterliegt dem ADR. Eine Freistellung ist nur möglich, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

SV 345: Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Außenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoß zu schützen.; SV 346: Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR.

  • 2.2
Klassifizierung
BenennungSTICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel2.2
Gefahrnummer22
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P203
Zusammenpackung (9b)MP9
Tanks
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
Tankcodierung (12)RxBN
Sondervorschriften für Tanks (13)TU19; TA4; TT9
Fahrzeug für Tankbeförderung (14)AT
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(C/E)
Versandstücke (16)V5
Be-/Entladen, Handhabung (18)CV9; CV11; CV36
Betrieb (19)S20
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)345; 346; 593
SV 345

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Außenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoß zu schützen.

SV 346

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR.

SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADR, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

BenennungSTICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Gefahrzettel2.2; (13)
Gefahrnummer22
Sondervorschriften (6)345; 346; 593
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P203
Zusammenpackung (9b)MP9
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
Tankcodierung (12)RxBN
Sondervorschriften für Tanks (13)TU19; TA4; TT9; TM6
Beförderungskategorie3
Versandstücke (16)W5
Be-/Entladen, Handhabung (18)CW9; CW11; CW36
ExpressgutCE2
SV 345

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des RID, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Außenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoß zu schützen.

SV 346

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des RID.

SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des RID, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

BenennungSTICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2
Klassifizierungscode3A
Gefahrzettel2.2
Sondervorschriften (6)345; 346; 593
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Erforderliche AusrüstungPP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 345

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des ADN, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Außenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoß zu schützen.

SV 346

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADN.

SV 593

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADN, wenn es in doppelwandigen Gefäßen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR entsprechen, enthalten ist.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungSTICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse2.2
Sondervorschriften (6)345; 346
Begrenzte Menge (LQ)120 ml
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisungen (8)P203
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen (10)T75
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften (11)TP5
EmSF-C; S-V
StaukategorieD
SV 345

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften dieses Codes, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Außenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoß zu schützen.

SV 346

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P203 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften dieses Codes.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungNitrogen, refrigerated liquid
Klasse2.2
GefahrzettelGas non-flammable
Sondervorschriften (6)A152
Freigestellte Menge (EQ)E1
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug202
Höchstmenge Passagierflugzeug50 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug202
Höchstmenge Frachtflugzeug500 kg
ERG-Code2L
SV A152

Insulated packagings conforming to the requirements of Packing Instruction 202 containing refrigerated liquid nitrogen fully absorbed in a porous material are not subject to these Instructions provided the design of the insulated packaging would not allow the build-up of pressure within the container and would not permit the release of any refrigerated liquid nitrogen irrespective of the orientation of the insulated packaging and any outer packaging or overpack used is closed in a way that will not allow the build-up of pressure within that packaging or overpack. When used to contain substances not subject to these Instructions, the words "not restricted" and the special provision number A152 must be provided on the air waybill when an air waybill is issued.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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