ADR-Abfrage / UN 3028

UN 3028 – BATTERIEN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler

ADR-Angaben zu UN 3028 aus dem ADR 2025, Tabelle A: Gefahrgutklasse 8, Gefahrnummer 80 im oberen Feld der orangefarbenen Warntafel.

UN 3028

ADR (Straße)

  • 8
Klassifizierung
BenennungBATTERIEN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler oder AKKUMULATOREN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Verpackungsgruppe–
Gefahrzettel8
Gefahrnummer80
Begrenzte und freigestellte Mengen
Begrenzte Menge (LQ)2 kg
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackung
Verpackungsanweisungen (8)P801
Beförderung
Beförderungskategorie3
Tunnelcode(E)
Lose Schüttung (17)VC1; VC2; AP8
Sondervorschriften
Sondervorschriften (6)295; 304; 598
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 304

Diese Eintragung darf nur für die Beförderung nicht aktivierter Batterien verwendet werden, die Kaliumhydroxid, trocken, enthalten und die dazu bestimmt sind, vor der Verwendung durch die Hinzufügung einer geeigneten Menge von Wasser in die einzelnen Zellen aktiviert zu werden.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADR 2025 (gültig ab 1.1.2025), BAM-Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

RID (Schiene)

BenennungBATTERIEN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Gefahrzettel8
Gefahrnummer80
Sondervorschriften (6)295; 304; 598
Begrenzte Menge (LQ)2 kg
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P801
Beförderungskategorie3
Lose Schüttung (17)VC1; VC2; AP8
ExpressgutCE11
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 304

Diese Eintragung darf nur für die Beförderung nicht aktivierter Batterien verwendet werden, die Kaliumhydroxid, trocken, enthalten und die dazu bestimmt sind, vor der Verwendung durch die Hinzufügung einer geeigneten Menge von Wasser in die einzelnen Zellen aktiviert zu werden.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des RID: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. RID 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

ADN (Binnenschiff)

BenennungBATTERIEN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler
Klasse8
KlassifizierungscodeC11
Gefahrzettel8
Sondervorschriften (6)295; 304; 598
Begrenzte Menge (LQ)2 kg
Freigestellte Menge (EQ)E0
Erforderliche AusrüstungPP; EP
Anzahl Kegel/Blaulichter0
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 304

Diese Eintragung darf nur für die Beförderung nicht aktivierter Batterien verwendet werden, die Kaliumhydroxid, trocken, enthalten und die dazu bestimmt sind, vor der Verwendung durch die Hinzufügung einer geeigneten Menge von Wasser in die einzelnen Zellen aktiviert zu werden.

SV 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADN: a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; - sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: - ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; - sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; - sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; - sie gegen Kurzschluss gesichert sind. "Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ADN 2025, Stand 4.11.2024 (bearbeitet)

IMDG (See)

BenennungBATTERIEN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler / AKKUMULATOREN, TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND elektrische Sammler
Klasse8
VerpackungsgruppeIII
Sondervorschriften (6)295; 304
Begrenzte Menge (LQ)5 kg
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisungen (8)P801
EmSF-A; S-B
StaukategorieA
TrennungSG35
TrenngruppeSGG18
SV 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einer Kennzeichnung und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung eine entsprechende Kennzeichnung und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SV 304

Diese Eintragung darf nur für die Beförderung nicht aktivierter Batterien verwendet werden, die Kaliumhydroxid, trocken, enthalten und die dazu bestimmt sind, vor der Verwendung durch die Hinzufügung einer geeigneten Menge von Wasser in die einzelnen Zellen aktiviert zu werden.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. IMDG-Code Amdt. 42-24, anwendbar ab 1.1.2026, Stand 9.12.2025 (bearbeitet)

ICAO (Luft)

Diese Angaben liegen nur auf Englisch vor.

BenennungBatteries, dry, containing potassium hydroxide solid electric storage
Klasse8
GefahrzettelCorrosive
Sondervorschriften (6)A183; A184
Freigestellte Menge (EQ)E0
Verpackungsanweisung Passagierflugzeug871
Höchstmenge Passagierflugzeug25 kg
Verpackungsanweisung Frachtflugzeug871
Höchstmenge Frachtflugzeug230 kg
ERG-Code8L
SV A183

Waste cells and batteries and cells or batteries being shipped for recycling or disposal are forbidden from air transport unless approved by the appropriate national authority of the State of Origin and the State of the Operator.

SV A184

This entry may only be used for the transport of non-activated batteries which contain dry potassium hydroxide and which are intended to be activated prior to use by the addition of an appropriate amount of water to the individual cells.

Quelle: BAM – Datenbank GEFAHRGUT, dl-de/by-2-0. ICAO-TI 2025–2026, Stand 5.11.2024 (bearbeitet)

Wir pflegen diese Angaben nach bestem Wissen, Fehler und veraltete Stände sind dennoch möglich. Die Angaben ersetzen weder den amtlichen Text des ADR, RID, ADN, IMDG-Code bzw. der ICAO-TI noch die Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Anzeige Demo-Anzeige: Externer Gefahrgutbeauftragter
Anzeige Demo-Anzeige: ADR-Koffer Herbstaktion